Der Europäische Rat ist das wichtigste Organ in Europa. Er setzt sich primär aus den Staats- und Regierungschef der Mitgliedsstaaten zusammen, die die Leitziele und Richtlinien der gemeinsamen Politik in Europa definieren.
Als Organ der Exekutive kümmert sich die Europäische Kommission um die Ausführung der beschlossenen Gesetze, Verordnungen, Programme und Richtlinien in Europa, außerdem um die Umsetzung des Haushalts. Verantwortlich hierfür sind die 27 Kommissare, jeder aus einem Mitgliedsstaat und zuständig für einen Bereich. Nicht nur vom Sitz in Brüssel aus, vielmehr hat die Kommission ressortspezifische Generaldirektionen (ca. 32.000 Mitarbeiter) und einer Vielzahl von Europäischen Agenturen, für Spezialaufgaben.
Der Rat der EU setzt sich aus den Ministern der einzelnen Fachbereiche zusammen uns stellt ein Teil der Legislative innerhalb der EU dar. Der zweite Teil ist das Europäische Parlament (EP), das sich aus den gewählten Fraktionen zusammensetzt, gewählt bei der Europawahl. Es umfasst 785 Mitglieder, die Zahl der abgeordneten richtet sich nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes in Europa. Das EP tagt in Brüssel und Straßburg.
Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) ist das oberste Gericht / letzte Instanz / rechtssprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften. Es besteht aus einem Richter pro Mitgliedsstaat, unterstützt von weiteren neun Generalanwälten, und hat seinen Sitz in Luxemburg.
Die EZB (Europäische Zentralbank) ist eine unabhängige Bank mit Sitz in Frankfurt am Main und bestimmt die Geldpolitik in den Ländern in Europa, die den Euro haben. Der Fokus ihrer Arbeit liegt auf der Stabilität der Währung und der Preise in Europa, sie ist auch verantwortlich für die Festlegung der Leitzinsen in Europa / Ländern mit dem Euro.
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1975 ins leben gerufen ist der EuRH (Europäische Rechnungshof) zuständig für die Rechnungsprüfung. Er überwacht und kontrolliert alle Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union. Der EuRH besteht aus 27 Mitgliedern – eines pro Mitgliedsstaat – und hat ca. 800 Mitarbeiter, unterteilt in Prüfungsgruppen. Stößt der EuRH bei der Überprüfung auf Missstände (z.B. nicht korrekt verwendete EU-Hilfen), greift er nicht direkt ein sondern meldet die Verstöße anderen Organen der EU.